Im Prozess um die Brandstiftung (2015) im Klubhaus der Hells Angels in Buchs SG ist der Beschuldigte, welcher selber angehöriger des Clubs ist freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe für den 48-jährigen Mann. Sie war davon überzeugt, dass er im Clubhaus Benzin vergossen und dieses anschliessend angezündet haben soll. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Beschuldigte, selbst ein Mitglied des Motorradclubs, beteuerte seine Unschuld.
Das Gericht hat den Mann freigesprochen, obwohl es Indizien für seine Täterschaft sah. Diese reichten jedoch nicht für einen Schuldspruch.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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… wenn er es war, wird man es noch herausfinden!
…wenn nicht ist der Richterspruch „richtig“!!!!
……und da ist Seinesgleichen der „behördlichen Obrigkeit“ weit voraus. Indiziendplitter sind halt nicht mal die halbe Miete
Gruß mit Respekt, Steppenwolf
.. es fällt mir immer wieder auf, wieviele
„Brüder im Geiste“ es hier gibt!!!